Solange wir nicht endlich einführen,dass auch derjenige bestraft wird,der wissentlich oder grob fahrlässig rechtswidrige Anweisungen gibt - und zwar die gesamte Kette rauf und runter- wird es einen Scheißdreck interessieren.
Doch außer dem umtriebigen Stefan Salomon scheint die Rechtmäßigkeit der Grenzkontrollen kaum jemand zu interessieren, vermutlich weil die Grenzkontrollen ohnehin eher Symbolpolitik sind. In der Regel kontrolliert die Bundespolizei nämlich nur stichprobenartig, um den Verkehr und den Warenzufluss nicht allzu sehr aufzuhalten.
Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen. Und auch in der Sache hatte Salomons Klage Erfolg.
Ich frage mich, ob es Zufall ist, dass die bayrischen Grenzer bei ihren stichprobenartigen Kontrollen regelmäßig einen Mann mit jüdischem Familiennamen in ihre Stichprobe aufnehmen.
“einen Mann mit jüdischem Familiennamen in in ihre Stichprobe aufnehmen.”
Was soll das implizieren? Dass sie dem Mann seinen jüdischen Namen ansehen?
Das die Stereotype auf deren Basis sie die Auswahl treffen nicht nur latent rassistisch, sondern auch latent antisemitisch sein könnten.
Das muss in dem Fall nicht mal bewusst antisemitisch sein. Es könnte z.B. sein, dass sie antizigane Einstellungen haben, die mit antisemitischen Stereotypen vermischt sind.
Spätestens seit dem Dritten Reich wurde der Name Salomon als ausschließlich jüdisch erklärt. https://de.wikipedia.org/wiki/Salomon
Damit dürfte es seitdem kaum Familien geben, die diesen Namen ohne jüdische Abstammung führen, oder dass ihnen eine solche Abstammung von den Nazis auferklärt wurde, z.B. weil ihr Aussehen den Stereotypen der Nazis entspricht.
Im Sinne der historischem Verantwortung Deutschland, wäre hier ein Fall wo die Möglichkeit von Antisemitismus ernsthaft untersucht und ggf. Gegenmaßnahmen getroffen werden müssen.
Sie lassen sich ja aber den Ausweis nur von ausgewählten Personen zeigen. Vorher kennen sie den Namen auch gar nicht. Also außer du implizierst jetzt dass sie ihm seine Religion ansehen können, oder dass sie ihn mit Absicht kontrollieren.
Die Polizisten treffen die Auswahl, wen sie kontrollieren und wen nicht, immer mit Absicht. Sofern es keine generelle Kontrolle ist, die ausnahmslos jeden trifft, wird die Auswahl nach Kriterien getroffen, die die einzelnen Polizisten als relevant ansehen.
Warum die Polizisten ausgerechnet ihn regelmäßig kontrollieren müsste geklärt werden. Der Familienname Salomon deutet auf eine jüdische Abstammung hin, oder auf eine Zuschreibung einer jüdischen Abstammung in der deutschen Geschichte. Dabei ist eine Verbindung zu seiner Abstammung mindestens plausibel und damit aus meiner Sicht in Deutschland ein besonderes Problem. Das soll natürlich nicht bedeuten, dass andere Formen von Diskriminierung akzepabel wären.
Jemand der Diskriminierung erfährt, muss nicht zwingend Teil der Gruppe sein, die diskriminiert werden soll. Es genügt, dass diejenigen die diskriminieren ihm dieser Gruppe zuschreiben. Vielleicht wird er auch “nur” aus rassistischen Motiven bei der Stichprobe häufiger rangezogen. Vielleicht haben sich auch Zuschreibungen von äußeren Merkmalen in den Stereotypen vermischt. Z.B. treffen viele Stereotype darüber wie Juden vermeintlich aussehen sollen auf viele Araber zu, was angesichts der gemeinsamen semitischen Abstammung nicht verwunderlich ist. Genauso hat Antiziganismus nach dritten Reich quasi ohne Aufarbeitung weiter stattgefunden und ist auch noch heute in Deutschland stark verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert. Und wenn man dann von Opa vermittelt bekommt, wie “die Z****” aussehen, dann kann das leicht damit vermischt sein, was Opa glaubt, wie “die Juden” aussehen würden.
Wenn bestimmte Gruppen als “Beifang” Diskriminierung erfahren, würde ich das trotzdem als Diskriminierung auch gegen die Gruppen betrachten, die nicht das primäre Ziel der Diskriminierung sind.
Vielleicht ist es auch tatsächlich nur Zufall und die Polizeibeamten geben sich beste Mühe vollständig zufällig auszuwählen, wen sie kontrollieren und wen nicht. Wobei ich das in Deutschland für sehr unwahrscheinlich halte.
Nochmal, die Polizisten wissen den Namen der Person nicht, bevor sie die Entscheidung treffen ihn zu kontrollieren.
Und dass man jemandem ansehen kann dass “er jüdisch ist” halte ich für ein steiles Brett.Denke eher, dass die dumm und kindisch sind, und ihn kontrollieren weil er sie verklagt hat, um Macht zu demonstrieren
Denke eher, dass die dumm und kindisch sind, und ihn kontrollieren weil er sie verklagt hat, um Macht zu demonstrieren
Das sollte aus meiner Sicht eben überprüft werden. Wobei sie spätestens wenn sie ihn erneut kontrollieren, weil er sie verklagt hat, dann auch seinen Namen und sein Gesicht kennen.
Nachdem er sie schonmal verklagt hat, und sein Gesicht googlebar ist, hätte man erwarten können, das die Polizisten so intelligent sind, ihn nicht nochmal zu kontrollieren.
Endlich.
Diese Stinkstiefel von Zugbegleitern und Polizisten zwischen Salzburg und München waren echt nicht mehr auszuhalten. (Bis Salzburg und ab München dagegen stets freundlich)
Abgesehen davon, dass das eine komplett unnötige Schikane ist. Insbesondere im Nachtzug jedes Mal ein Highlight um 02:00 Nachts aus Populismusgründen aufgeweckt zu werden
Dann kann man ja auch fast wieder über München fahren, und muss nicht mehr der SBB Unmengen an Geld für ihre zugegebenermaßen guten Dienste bezahlen.
~~Die einzige Frage ist, hält sich unsere Regierung dran? Ich habe Zweifel. ~~
Ah ja, im Artikel steht gerade dass das Urteil natürlich nicht auf unsere aktuellen illegalen Grenzkontrollen anwendbar ist, und dass der Schengengrenzkodex geändert wurde, damit man das Affentheater 2,5 Jahre abziehen darf. Warum gab’s darüber eigentlich keine Medienberichterstattung?
Vor dem Verwaltungsgericht München hatte er im Januar 2024 noch keinen Erfolg. Das Gericht deutete zwar an, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig seien, es lehnte aber Salomons Klage als unzulässig ab, weil keine Wiederholungsgefahr drohe. Dies sah der VGH München nun anders.
Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen.
Heißt ergo, solange man priveligiert genug ist, um ständig hin-und-herzureisen, kann man klagen. Sonst nicht? Zum fick?
In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).
Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.
Die Demontage einer der größten Errungenschaften der europäischen Nachkriegsgeschichte, der offenen Grenzen, auf dem Altar des Rechtspopulismus betrifft uns meiner Meinung nach alle.
Hast du eine Quelle dazu, warum “nur wenn man selbst betroffen ist” ein rechtsstaatliches Prinzip sein sollte?
Ich erinnere mich da an das Urteil zu den bayrischen Kruzifixen, dass diese zwar rechtswidrig seien, aber niemand dagegen klagen dürfe, weil nicht selbst betroffen. Wenn man gegen Rechtsbruch durch den Staat wegen solchen Regelungen nicht vorgehen kann, dann ist das aus meiner Sicht ein Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit.
Das Stichwort, nach dem du suchst, ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Klagebefugnis
Ich bin mit dem von dir genannten Fall mit den bayrischen Kruzifixen nicht vertraut. Wenn es da um Kruzifixe in Schulen und Behörden ging, würde ich argumentieren, dass Schüler, Lehrer und Eltern von Schülern einer solchen Schule betroffen sind, bzw. jeder betroffen ist, der gezwungen ist, eine solche Behörde zu besuchen. Ich weiß natürlich nicht, ob ein Gericht sich dieser Argumentation anschließen würde.
Hmm, ich konnte zu den Kruzifixen nichts konkretes mehr finden. Vielleicht habe ich da auch was verwechselt. Die fehlende Klagebefugnis ist z.B. bei Umweltverstößen ein Problem.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-klagerecht-umweltverbaende-eu-institutionen
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-schleswig-vorlage-eugh-klagerecht-umweltverband-duh-zulaessigkeit-thermofenster-diesel
Ja, für ein Deutschlandticket muss man schon extrem privilegiert sein.